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   OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20   

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OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20 (https://dejure.org/2021,81)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.01.2021 - 2 B 366/20 (https://dejure.org/2021,81)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 2 B 366/20 (https://dejure.org/2021,81)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 16 Abs 8 IfSG, § 28 Abs 2 IfSG, § 43 Abs 2 VwVfG SL, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Erledigung im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung; zeitlicher Ablauf einer Quarantäneanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absonderung in häuslicher Quarantäne: kein nachträglicher Rechtsschutz - Corona-Virus

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Aussetzungsantrag als Rechtsbehelf im vorläufigen Rechtsschutz; Erledigung des Verwaltungsakts durch Zeitablauf (hier: Befristung der Quarantäneanordnung und Überwachungsanordnung); Anordnung der Absonderung eines Schülers in häuslicher Quarantäne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 27.11.2020 - 6 L 1468/20

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der häuslichen Absonderung gegenüber Kontaktpersonen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2020 - 6 L 1468/20 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzungsbegehren durch Beschluss vom 27.11.2020 - 6 L 1468/20 - zurückgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, nach einer summarischen Würdigung der Sach- und Rechtslage spreche Überwiegendes dafür, dass die verfügte häusliche Absonderung des Antragstellers für 14 Tage rechtmäßig gewesen sei.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2020 (Az. 6 L 1468/20) - nachträglich - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 25.11.2020 gegen den Bescheid der A-Stadt vom 23.11.2020 zur Absonderung teilweise herzustellen, hilfsweise festzustellen, dass diese teilweise festzustellen war,.

    Die Beschwerde (§ 146 Abs. 1 VwGO) des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.11.2020 - 6 L 1468/20 -, mit dem sein Aussetzungsantrag bezüglich der im Bescheid der Antragsgegnerin vom 23.11.2020 auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 2, 16 IfSG und der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) getroffenen Schutzmaßnahmen zurückgewiesen wurde, hat unter Berücksichtigung des den Prüfungsumfang des Senats bestimmenden Beschwerdevorbringens (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) keinen Erfolg.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 10 S 1851/09

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung im vorläufigen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20
    [vgl. dazu Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn 933, m.w.N., beispielsweise VGH Mannheim, Beschluss vom 17.11.2009 - 10 S 1851/09 -, DÖV 2010, 238;].
  • VG Saarlouis, 24.09.2020 - 6 L 1005/20

    Einzelfall eines erfolgeichen Eilrechtsschutzantrages gegen die Anordnung der

    Auszug aus OVG Saarland, 04.01.2021 - 2 B 366/20
    Vor dem Hintergrund besteht für den Senat keinerlei Veranlassung, sich inhaltlich mit dem umfangreichen Vorbringen des Antragstellers im Beschwerdeverfahren, speziell mit der - aus seiner Sicht - vermeintlichen Rechtswidrigkeit des Bescheids der Antragsgegnerin vom 23.11.2020 unter verschiedenen Aspekten, etwa der ordnungsgemäßen Ausübung des Anordnungsermessens beziehungsweise der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme oder gar mit Fragen der Gesundheit der erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten beziehungsweise mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Widerspruch zu seinem in der Beschwerdebegründung ausführlich wörtlich wiedergegebenen Beschluss vom 24.9.2020 - 6 L 1005/20 - (bei Juris) steht oder nicht.
  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung von Sportstätten (Corona)

    Die Zulassung eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO widerspricht dem Sinn und Zweck eines Eilrechtsschutzverfahrens nach § 123 VwGO, da dieses auf eine vorläufige Regelung gerichtet ist, aber nicht zu einer rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsentscheidung oder - hier konkret - einer vom Antragsteller bekämpften Verordnungsregelung zielt (vgl. entsprechend für ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.1.2021 - 2 B 366/20 -).(Rn.16).

    [vgl. entsprechend für ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Beschluss des Senats vom 4.1.2020 - 2 B 366/20 -, m.w.N., unter anderem VGH München, Beschluss vom 16.8.2012 - 8 CE 11.2759 -, BayVBl 2013, 607].

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    In diesem Fall hat der Betroffene keine (weiteren) Maßnahmen zu seiner Durchsetzung zu befürchten und ist ein gleichwohl gestellter Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nicht (mehr) statthaft (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 04.01.2021 - 2 B 366/20 - juris Rn. 9; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 80 VwGO Rn. 346, 457; Puttler in Sodan/Ziekow a. a. O. § 80 Rn. 132; Gersdorf in BeckOK, VwGO, § 80 Rn. 17; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 80 VwGO Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 4 B 1222/22
    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 4.1.2021 - 2 B 366/20 -, juris, Rn. 9.
  • VG Magdeburg, 05.04.2022 - 3 B 396/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Bestellung zum

    Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren findet im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht statt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.5.2006 - 1 M 95/06 - OVG Nds., Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 82/11 - OVG Saarl., Beschl. v. 4.1.2021 - 2 B 366/20 -, zit. nach juris).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.590

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lässt die Frage eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses offen (B.v. 4.1.2021 - 2 B 366/20 - juris Rn. 13: Beschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich eines Aussetzungsantrags bezüglich einer Absonderung in häuslicher Quarantäne).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.495

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lässt die Frage eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses offen (B.v. 4.1.2021 - 2 B 366/20 - juris Rn. 13: Beschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich eines Aussetzungsantrags bezüglich einer Absonderung in häuslicher Quarantäne).
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